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Wir führen in unserem Heim nicht nur Pflege für unsere
Dauerbewohner sondern auch so genannte Kurzzeitpflege durch.
Gerade die Kurzzeitpflege ist oftmals ein Ausweg für pflegende
Angehörige aus einer momentan scheinbar alternativlosen Situation.
Die gesetzlich und kassenrechtlich geregelte Kurzzeit- oder auch
Verhinderungspflege ist ein Anspruch, der jedem Pflegebedürftigen
in häuslicher Pflege zusteht.
Er ist damit jederzeit gesichert
versorgt.
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Andere Gründe für Kurzzeitpflege
können auch daraus entstehen, dass zunächst ein Versuch
für eine spätere Heimaufnahme gestartet werden soll,
um die Umstände und Verträglichkeiten eines Heimaufenthalts
zu prüfen.
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So können aber auch pflegende
Angehörige oder Freunde über einige Tage oder sogar
Wochen einmal ausspannen, sich erholen, verreisen, das Haus vorrichten,
eine Krankheit in Ruhe auskurieren usw.
Wir nehmen ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu uns. Hier erfahren
sie alle Vorzüge, die auch allen anderen Bewohnern zur Verfügung stehen.
Sie sind völlig gleichberechtigt und werden völlig gleich behandelt.
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