Pflegeleistungen

Unser Leistungsangebot (Pflegeleistungen)

Voraussetzung für einen Leistungsanspruch nach SGB XI ist, dass der Bewohner gem. § 14 Abs. 1 eine pflegebedürftige Person ist und durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einer der in § 15 festgelegten drei Pflegestufen zugeordnet wurde.


1. Diese Pflegestufen sind wie folgt beschrieben:

Pflegebedürftige der Pflegestufe I
(erheblich Pflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei den hauswirtschaftlichen Versorgungen benötigen.

Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei den hauswirtschaftlichen Versorgungen benötigen.

 



2. Art und Umfang der vom Heimträger an den Bewohner geschuldeten Leistungen

In § 5 Abs. 1 des zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Bayern und dem Träger des Feuerbach-Hauses abgeschlossenen Versorgungsvertrages ist dazu folgende Festlegung getroffen: Art, Inhalt und Umfang der Pflegeleistungen ergeben sich aus den §§ 1 und 2 des Rahmenvertrages für den Bereich der vollstationären Pflege gem. § 75 SGB XI. Leistungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Pflegebedürftige nicht nach dem SGB XI beanspruchen und kann die Pflegeeinrichtung nicht zu Lasten der sozialen Pflegeversicherung bewirken.

Basierend auf dieser Festlegung werden durch die Einrichtung die erforderlichen gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht.

Die Bewohner bezogene Differenzierung der zu erbringenden Leistungen wird in der individuellen Pflegeplanung festgelegt.

Die Hilfeleistungen werden in Form von Unterstützung, teilweiser oder vollständiger Übernahme sowie durch Beaufsichtigung und Anleitung erbracht. Der Umfang richtet sich nach den in Punkt 1 genannten Pflegestufen.

   


         


Soziale Betreuung

  • Sozialanamnese
    Die Beratung bei Einzug erfolgt durch den Heimleiter und die Verwaltungsleiterin. Gleichzeitig erfolgt durch sie die Meldung zu den Kassen und entsprechenden Ämtern.
    Die Erhebung der Sozialanamnese bei Einzug erfolgt durch das Pflegepersonal.
  • Koordination der Kontakte zu Angehörigen und Betreuern erfolgt regelmäßig 
  • Gemeinwesenorientierte Vernetzung der Einrichtung
    -Verbindung mit der Gemeinde
    -Verbindung mit der Senioren-Freizeitstätte
    -Gemeinsame Veranstaltungen mit Nachbarn
    -Verbindung mit den Sozialdiensten der umliegenden  Krankenhäuser
  • Gemeinschaftsveranstaltungen und ergotherapeutische Betreuung
    - Förderung des Gemeinschaftslebens in der Einrichtung durch  Bereitstellung angemessener Mittel und den Einsatz  personeller Kapazitäten
    -Altersgerechte Gymnastik (2 x wöchentlich)
    -Gruppenarbeit (nach Beschaffenheitsgruppen)
    -Tagesstrukturierende Beschäftigung

 

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Die ärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Es gilt der Grundsatz der freien Arztwahl. Das Heim übernimmt die Vermittlung zu einem Arzt als Hausarzt für den Bewohner, wenn sein bisheriger Arzt die Versorgung im Heim nicht übernimmt.
Die nachgenannten Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden nur unter der Voraussetzung angeboten, dass sie vom behandelnden Arzt veranlasst und dort dokumentiert sind. Eine persönliche Durchführung durch den behandelnden Arzt nicht in jedem Fall erforderlich ist. Für die Durchführung von Pflegemaßnahmen ist das dafür qualifizierte Personal verantwortlich, wenn der behandelnde Arzt dies anweist und die vorhandenen Möglichkeiten dazu selbst geprüft hat.
Der Bewohner muss mit der Durchführung der Anwendungen durch das Personal der Einrichtung einverstanden sein.
Notwendige Hilfsmittel gem. § 33 SGB V müssen vom Bewohner beschafft werden.

  • Terminvereinbarungen und Anmeldungen bei Fachärzten
    Das Heim übernimmt Hilfe bei der Vermittlung zu Fachärzten bzw. Behandlungseinrichtungen, wenn der Hausarzt sie angeordnet hat.
    Das Heim übernimmt nicht den Transport bzw. die Begleitung.
  • Wundbehandlung
    Feststellung und Behandlung von Wunden übernimmt und dokumentiert der Hausarzt. Er weist die Pflegepersonen in die Wundbehandlung ein.
  • Verbände und Prophylaxen
    Der fachgerechte Einsatz von Stützverbänden, Kompressionsverbänden und entsprechenden Strümpfen wird als Pflegeleistung erbracht.
  • Infusionen und Injektionen
    • Subkutane Infusionen und Injektionen werden entsprechend den Pflegevorschriften übernommen.
    • Nach Anweisung des Arztes und der Festlegung der Pflegeperson durch ihn werden intramuskuläre Injektionen verabreicht.
    • Intravenöse Injektionen sind dem Pflegeheimpersonal untersagt.
  • Kathederpflege und –wechsel
    • Spülungen und Urostomapflege sowie das Kathederlegen bei Frauen gehören zu unserem Leistungsumfang.
    • Das Kathederlegen bei Männern darf nur vom Arzt vorgenommen werden.
  • Dekubitusvorsorge, -behandlung
    • Vorbeugung bzw. Verhinderung stehen im Vordergrund.
    • Therapien erfolgen entsprechend ärztlicher Festlegung.
  • Überwachen des Ausscheidens bei künstlichen Ausgängen
    • Hierzu gehört auch die Anuspraeterversorgung.
  • Spezielle Krankenbeobachtung
    • Regelmäßige – bei Notwendigkeit tägliche – Kontrolle der Vitalwerte.
    • Weitergabe der Werte an den Hausarzt. Einleitung der entsprechenden Not- bzw. Versorgungsmaßnahmen in Krisensituationen und abrupten Zustandsänderungen.
    • Auslösung der Maßnahmen nach Notfallstandard.
    • Sofortige Herbeiziehung der Notärzte oder Hausärzte.
  • Medikamentenverabreichung und
    Medikamentenüberwachung
    • Überwachung der Medikamenteneinnahme.
    • Individuelle Verwahrung und Stellung der Medikamente nach ärztlicher Verordnung und Apothekenausgabe.
    • Einnahmeverweigerungen der Medikamente werden dokumentiert.
  • Bronchialtoilette
    • Atemerleichternde, sekretlösende Maßnahmen durch Einreibungen, Abklopfen, Absaugen im oberen Atemwegsbereich, Trachialkanülenpflege entsprechen dem Leistungsumfang.
    • Ausgeschlossen sind Absaugungen im tieferen Atemwegsbereich.
  • Enterale Ernährung
    • Sondenernährung erfolgt nur nach entsprechender Verordnung, nach festgelegtem Umfang, Art und Weise und Zeitrhythmus.

Hilfe bei der persönlichen Lebensführung

  • Orientierung zur Zeit, zum Ort, zur Person
    Tagesstrukturierende Pflege erfolgt anhand eines Tagesplans.
  • Gestaltung des persönlichen Alltags
    • Hilfe bei Essenbestellung, Postzustellung mit eventueller Hilfe, Teilnahme an Gruppengesprächen, Gruppenarbeiten, Tischrunden, Basteln, Gymnastik, Singen, Bewältigung von Lebenskrisen,
    • Einzelgespräche und Beratungen sowie Kontaktvermittlungen gehören zum Leistungsumfang.
  • Begleitung Sterbender
    entsprechend der Heimphilosophie und einem feststehenden Heimstandard



3. Leistungskatalog zu den in den Pflegentgelten enthaltenen Leistungen

Bereich Körperpflege

  • Hautpflege
    Kosmetische Artikel sind vom Bewohner zu stellen.
    • Waschen: am Waschbecken, oder mit Schüssel im Bett
    • Duschen: Ganzkörperwäsche unter der Dusche (alternierend mit Baden 1x wöchentlich)
    • Baden: sitzend oder liegend
      ( in individuellen Zeitabständen nach Plan )
  • Mundpflege
    Zahnpflegemittel, Reinigungsmittel für Zahnersatz  und Haftcreme sind vom Bewohner zu stellen.
    • Zahnpflege: Vor- und Nachbereitung sowie  Putzvorgang,
    • Reinigung des Zahnersatzes und Mundpflege

    Die Einrichtung haftet nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für Zahnersatz.

  • Haarpflege
    • Kämmen (bei Haarersatz kämmen sowie  aufsetzen)
    • Kopfwäsche bei Bedarf
    • Das Frisieren (z. B. Dauerwellen, das Haarschneiden und Waschen) gehören nicht zu  den Pflegeleistungen.
      Das geschieht im hauseigenen Friseursalon gegen Entgelt.
  • Gesichtspflege
    • Rasieren: wahlweise Trocken- oder Nassrasur
    • Rasierutensilien sind vom Bewohner zu stellen.
    • Kosmetische Gesichtpflege bei Damen und Herren gehört nicht zu den Pflegeleistungen.
  • Nagelpflege
    • Fingernagelschneiden regelmäßig
    • Kosmetische Pflege der Fingernägel sowie  Fußnagelbehandlungen gehören nicht zu den Pflegeleistungen. Sie werden gegen Entgelt von ausgebildeten Fachkräften von
      außerhalb geleistet. Vermittlung erfolgt durch die Stationsleitung.
  • Darm- und Blasenentleerung
    • Harn- und Stuhlgangskontrolle, Entleerungshilfe
    • Hilfe beimToilettengang, Inkontinenzversorgung -Intimversorgung, Reinigung künstlicher Ausgänge, Wiederherstellung des evtl. verschmutzten Pflegeplatzes

       

Bereich Ernährung

  • Essen und Trinken
    • Hilfe bei der Speisenauswahl
    • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Portionierung.
    • Täglich vier Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Nachmittagskaffee, Abendessen).
      Serviert wird  in den Gemeinschaftsräumen, nur bei Krankheit  im Zimmer.
    • Hilfe bei der Essensaufnahme
    • Überwachung der Mengen beim Essen und Trinken.
  • Sondennahrung
    • Sondenernährung erfolgt nach ärztlicher Anweisung über PEG. Dazu gehört die verordnete Beschickung und die Pflege der Sonde.
    • Intravenöse Einfuhr ist keine Pflegeheimleistung.
    • Mundpflege, Hände waschen, evtl. Säubern der Kleidung gehören zum Abschluss der Ernährung.

Bereich Mobilität

  • Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen
    • Bettgitter- und Bettgurtanwendungen bedürfen der amtsgerichtlichen Genehmigung oder Betreuerzustimmung.
  • Betten und Lagern
    • entsprechend der Fachplanung
      Lagerungshilfen werden vom Heim gestellt.
  • An- und Auskleiden
    • Kleidung entsprechend der Jahreszeit und Witterung
    • Hilfe beim An- und Ausziehen
    • An-  und Ablegen von Prothesen und Kompressionsstrümpfen.
  • Gehen und Stehen
    • Gehübungen bis zu 8 Metern, Rollstuhlnutzung  innerhalb des Heimes
    • Treppensteigen gehört nicht zur Leistung.
    • Verlassen und Wiederaufsuchen der Einrichtung,  dazu können keine Leistungen vom Heim  übernommen werden.
    • Notwendige Arztbesuche werden durch
      die  Stationsleitungen organisiert.
    • Personen mit Selbstgefährdungen durch Weglaufen können in der Einrichtung nicht aufgenommen werden.


Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Ver- und Entsorgung
    Die Leistung umfasst Versorgung mit Wasser und Strom sowie die umweltgerechte Entsorgung von Müll und Abfällen (1x täglich im Bewohnerzimmer)
  • Reinigung
    Bewohnerzimmer werden 2 x wöchentlich gereinigt (Unterhaltungsreinigung). WC und Bäder täglich 1 x (wischen). Eine Grundreinigung des Zimmers erfolgt vierteljährlich, Fensterputzen halbjährlich.
  • Zimmerausstattung
    Pflegebett, Nachtkasten, Schrank, Lampen, Fernsehapparat sowie Telefonanschlussmöglichkeit sind im Leistungsangebot enthalten.
    Balkonmöbel sind evtl. vom Bewohner mitzubringen, ebenso weitere Möbel – beides bedarf der Zustimmung der Heimleitung. Elektrische Geräte dürfen keinesfalls eingebracht werden.
  • Wartung und Unterhaltung
  • Umfasst Gebäude, Einrichtungen, technische und Außenanlagen, nicht aber Bewohnereigentum.
  • Wäschepflege
    Waschen, Bügeln, Zusammenlegen, Einsortieren der Bewohnerwäsche und Kleidung werden für maschinell waschbare Textilien gewährleistet.
    Chemische Reinigung, Reparatur und Ersatz gehören nicht zur Pflegeleistung.
    Bewohnerwäsche wird nicht vom Heim zur Verfügung gestellt.
  • Speisen- und Getränkeversorgung
    • In der Leistung sind enthalten Frühstück, Mittagessen (2 Wahlessen mit 3 Gängen), Kaffee mit Gebäck und Abendessen.
    • Diabetiker erhalten nach ärztlicher Anordnung Zwischenmahlzeiten.
    • Die Kost wird, wenn notwendig, püriert oder als  Nährbrei angeboten.
    • Die Getränkeversorgung erfolgt mit verschiedenen Tees, Tafelwasser, Milch, Kaffee oder Kakao.
    • Zusätzliche Speiseportionen sind entgeltpflichtig.
    • Getränke, die nicht zu den Genannten gehören, sind entgeltpflichtig.

    Die Auswahl und Zusammenstellung der Speisen erfolgt nach ökotrophologischen Gesichtspunkten.
    Die Küche befindet sich im Haus.

 Unser Haus stellt sich vor
 Wo befindet sich das Feuerbach-Heim
 Warum heißt das Heim „Ludwig  Feuerbach“
 Heimgeschichtliches
 Philosophie des Pflegeheims Ludwig  Feuerbach
 Die Ausstattung des Heims
 Wie wohnen unsere Bewohner
 Technische Ausstattungen für das  hygienische Wohlbefinden

 Offene Atmosphäre des Heimes

 Erlebnisräume, Aufenthaltsbereiche,  Gartenpark
 Tagesablauf
 Heimmitsprache der Bewohner
 Einbettung in die Gemeinde
 Service-, Pflegeleistungen, Kosten
 Service und Beratung
 Kurzzeitpflege
 Leistungen
 Kosten
 













































































































































Senioren- und Pflegeheim Ludwig Feuerbach


© Design by firstmediabase