Philosophie des Pflegeheims Ludwig Feuerbach

Wir folgen dem Ratschlag Ludwig Feuerbachs

„Tue das Gute für den Menschen!

Ein hohes Alter darf keine Pein oder gar Qual sein. Besonders der betagte Mensch hat zuförderst ein Recht auf feinfühlige, auf gerechte Achtung und Beachtung. In unserem Heim erfährt er eine ausreichende, eine individuelle und gute Pflege sowie eine interessante angemessene Tagesgestaltung. Wir realisieren seinen besonderen persönlichen Anspruch auf Schutz, Sicherheit und Fürsorge.
Es ist uns bewusst, die uns von ihren Angehörigen – meistens sind es die Kinder oder Enkel, häufig auch einer der Eheleute, aber auch Lebensgefährte oder Freunde – anvertrauten älteren Menschen erleben beim Eintritt in ein Heim in ihrem hohen Alter noch einmal einen tief greifenden Umbruch. Wir begleiten dieses Ereignis besonders sorgsam. Die Angehörigen sind uns als wichtigste Partner dabei herzlich willkommen. Wir beraten uns gern mit ihnen und ganz besonders in den auch für sie schwierigen Situationen. Das verlangt eine enge, vertrauensvolle und verständnisvolle Beziehung zwischen allen Beteiligten.
Wir gestalten Pflege und Betreuung so, dass der neue Lebensumstand mit einer altersspezifischen optimalen Lebensqualität für unsere Heimbewohnerinnen und -bewohner erfüllt werden wird.
Das Heim soll neue Impulse für das Leben geben und neues Erleben sein statt Versickern eines Quells.

Professionalität und Qualität

Die Qualitätszirkel erarbeiten gemeinsam Wege, die eine fachliche Weiterbildung und die Einbeziehung aller Pflegepersonen in die kreative Gestaltung der praktischen Pflegeprozesse miteinander verbinden und realisieren.
Dabei geht es auch um die Sicherung der einwandfreien Hygiene, um den rationellen Einsatz aller Pflegemittel und der Hilfsmittel sowie teurer Energien.

Unsere ethischen Ansprüche sind unverwechselbar und klar

Unser oberster Grundsatz lautet:
Erhaltung der Persönlichkeit und Würde eines jeden Menschen, der uns anvertraut ist.
Religiosität, Weltanschauung, ethnische Herkunft, Hautfarbe, soziale Stellung, Geschlecht, Sexualität oder Alter und alles, was sonst noch die individuelle Vielfalt der Menschen ausmacht, findet bei uns Respekt und Achtung nach diesem Grundsatz.

 

Sterbebegleitung und menschenwürdiges Sterben

Sterben gehört zum Leben.

Es ist ein vom Naturgesetz bestimmtes universelles Gerechtigkeitsprinzip, dass alle Menschen gleichermaßen sterbliche Wesen sind.
Wir verfolgen eine realistische Einstellung und haben ein natürliches Verhältnis zu Sterben und Tod. Verdrängungen und Tabuisierungen von Sterben und Tod versuchen, die Wahrheit zu umgehen. Sterbegleitung muss vor allem helfen, dunkle Geheimnishaftigkeit und Schrecken zu überwinden. Sie muss sich als Lebenshilfe auf dem letzten Weg verstehen.
Zwischen den dem Versterbenden Nahestehenden und den Pflegeausübenden muss ein vertrauensvoller Kontakt bestehen. Dies ergibt sich aus dem Verständnis dafür, dass jedes Leben endlich ist, und dass wie das Leben, so auch das Sterben seine individuelle Einmaligkeit hat. Einfühlsames Verhalten soll Angst vor dem Sterben abbauen und mithelfen, Einsamkeit und das Gefühl mangelnder Geborgenheit zu vermeiden oder zu mildern.
Das Heim leistet umfangreiche Aufklärungsarbeit über die Möglichkeiten der Palliativmedizin und zur Schmerztherapie. Möglichst weitestgehend schmerzfrei sterben zu können, gehört zur Beachtung der Persönlichkeit und der Würde des einzelnen Menschen.
Welches auch immer die unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen sowie sozialen Anschauungen und Gefühle der Menschen in unserem Heim waren, die sie früher während ihres bewussten und aktiven Lebens beeinflusst oder bestimmt haben, wir betrachten diese als ihre Privatangelegenheit. In diesem Sinne gehen wir auch in dieser letzten Lebensphase von der Unumstößlichkeit der Selbstbestimmung des Individuums und der Beachtung aller seiner Rechte aus.
(Natürlich gibt es im Heim einen verbindlichen Verhaltens- und Handlungskatalog, damit die einzelne Pflegeperson nicht auf sich allein angewiesen ist in der auch für sie schwierigen Situation.)
Wenn es gewünscht wird, ist selbstverständlich auch für die andauernde Anwesenheit eines Nahestehenden oder Angehörigen vorgesorgt.
Wir wünschen und unterstützen den frühzeitigen Abschluss von rechtswirksamen Patientenverfügungen.

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